Infos für Auszubildende Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Wir sind ein überregionaler, gemeinnütziger und unabhängiger Träger von Pflegeschulen mit einer über 30-jährigen Ausbildungserfahrung im Bereich Gesundheit und Soziales. Wir sind unserem Leitbild und Qualitätsanspruch bei der Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern verpflichtet.
Die generalistische Pflegeausbildung ist eine Ausbildung für alle Bereiche der Pflege von Menschen aller Altersgruppen. Die Ausbildung befähigt zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen in pflegerischen Einsatzfeldern der Akutpflege (Krankenhaus), der Langzeitpflege (z.B. Pflegeheim) und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
In der Ausbildung erwirbst Du die notwendigen Kompetenzen und die Professionalität für den beruflichen Einsatz als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in z.B.: stationären Einrichtungen der Akutpflege und der Langzeitpflege, in ambulanten Einrichtungen, in Sozialstationen, in der Kurzzeitpflege, in Hospizen oder auch in psychiatrischen Einrichtungen.
Mit dem Abschluss der Ausbildung erwirbst Du die staatliche Anerkennung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann bietet sehr gute Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung. Dir als Pflegefachkraft stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungen und gegebenenfalls ein Studium offen.
Zugangsvoraussetzung: Du benötigst einen mittleren Schulabschluss, die erweiterte Berufsbildungsreife oder eine vergleichbare 10jährige abgeschlossene Schulbildung. Oder Du hast einen Hauptschulabschluss (oder Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss (oder Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung
Der Bedarf an Pflegefachkräften steigt aufgrund der Bevölkerungsstruktur weiterhin stark an – und Du wirst als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann gut umworben.
Wir unterstützen Dich gern bei Deiner Suche nach einem Ausbildungsbetrieb! Sprich uns einfach an!
Die generalistische Pflegeausbildung ist eine Ausbildung für alle Bereiche der Pflege von Menschen aller Altersgruppen. Die Ausbildung befähigt zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen in pflegerischen Einsatzfeldern der Akutpflege (Krankenhaus), der Langzeitpflege (z.B. Pflegeheim) und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
In der Ausbildung erwirbst Du die notwendigen Kompetenzen und die Professionalität für den beruflichen Einsatz als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in z.B.: stationären Einrichtungen der Akutpflege und der Langzeitpflege, in ambulanten Einrichtungen, in Sozialstationen, in der Kurzzeitpflege, in Hospizen oder auch in psychiatrischen Einrichtungen.
Mit dem Abschluss der Ausbildung erwirbst Du die staatliche Anerkennung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann bietet sehr gute Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung. Dir als Pflegefachkraft stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungen und gegebenenfalls ein Studium offen.
Zugangsvoraussetzung: Du benötigst einen mittleren Schulabschluss, die erweiterte Berufsbildungsreife oder eine vergleichbare 10jährige abgeschlossene Schulbildung. Oder Du hast einen Hauptschulabschluss (oder Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss (oder Berufsbildungsreife) und eine abgeschlossene Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner haben beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bedarf an Pflegefachkräften steigt aufgrund der Bevölkerungsstruktur weiterhin stark an – und Du wirst als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann gut umworben.
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An unserer Pflegeschule findet der theoretische und fachpraktische Unterricht statt. Unser Unterricht ist handlungsorientiert und praxisnah. Wir bieten vielfältige Lehrmethoden und ermöglichen individuelles Lernen. Es stehen neben Schulungsräumen auch Pflegearbeitsräume für Simulationslernen mit der entsprechenden Ausstattung zur Verfügung.
Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich am bundeseinheitlichen Rahmenplan der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sowie an den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen für die Pflegeausbildung. Die drei Ausbildungsjahre umfassen 2100 Unterrichtsstunden (bzw. in Niedersachsen 2370 Stunden mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion), jedes Jahr also ca. 700 Stunden. Der Unterricht ist in verschiedene Lernfelder unterteilt, die sich auf die beruflichen Handlungsanforderungen beziehen.
Der Unterricht soll die kontinuierliche Entwicklung der pflegerischen Kompetenzen für alle Pflegebereiche ermöglichen. Der Unterricht ist verzahnt mit den praktischen Ausbildungseinsätzen. Exemplarisch wird zu jedem Pflegesektor und zu jeder Altersgruppe unterrichtet, damit ein späterer Berufseinsatz in allen Bereichen möglich ist.
Es gibt jedes Ausbildungsjahr ein Zeugnis und zum Ende des 2. Ausbildungsjahrs eine Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dient der Lernstanderhebung. Nach drei Jahren finden in der Schule die schriftlichen Prüfungen und eine mündliche Prüfung statt. In Deiner Einrichtung findet die praktische Prüfung statt. Angestrebt wird der Abschluss zur staatlich anerkannten Pflegefachfrau oder zum staatlich anerkannten Pflegefachmann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Wahl der gesonderten Bildungsabschlüsse Altenpflegerin oder Altenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger möglich.
Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich am bundeseinheitlichen Rahmenplan der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sowie an den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen für die Pflegeausbildung. Die drei Ausbildungsjahre umfassen 2100 Unterrichtsstunden (bzw. in Niedersachsen 2370 Stunden mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik und Religion), jedes Jahr also ca. 700 Stunden. Der Unterricht ist in verschiedene Lernfelder unterteilt, die sich auf die beruflichen Handlungsanforderungen beziehen.
Der Unterricht soll die kontinuierliche Entwicklung der pflegerischen Kompetenzen für alle Pflegebereiche ermöglichen. Der Unterricht ist verzahnt mit den praktischen Ausbildungseinsätzen. Exemplarisch wird zu jedem Pflegesektor und zu jeder Altersgruppe unterrichtet, damit ein späterer Berufseinsatz in allen Bereichen möglich ist.
Es gibt jedes Ausbildungsjahr ein Zeugnis und zum Ende des 2. Ausbildungsjahrs eine Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung dient der Lernstanderhebung. Nach drei Jahren finden in der Schule die schriftlichen Prüfungen und eine mündliche Prüfung statt. In Deiner Einrichtung findet die praktische Prüfung statt. Angestrebt wird der Abschluss zur staatlich anerkannten Pflegefachfrau oder zum staatlich anerkannten Pflegefachmann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Wahl der gesonderten Bildungsabschlüsse Altenpflegerin oder Altenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger möglich.
Du hast die Möglichkeit Deine Ausbildung in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege, der stationären Akutpflege, der ambulanten Pflege oder der Pflege von Kindern zu absolvieren. Mit der Wahl des Ausbildungsbetriebs und dem Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Bereich für eine Vertiefung bestimmt.
Die praktische Ausbildung dauert mindestens 2500 Stunden. 1300 Stunden davon absolvierst Du in Deinem Ausbildungsbetrieb.
Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Orientierungseinsatz über 10 Wochen in Deinem Ausbildungsbetrieb. Dann folgen Praxiseinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege. Je nach dem zu welchem Bereich Dein Ausbildungsbetrieb gehört, hast Du dann also einen zweiten Einsatz in Deinem Vertiefungsbereich. Alle Einsätze dauern ca. 10 Wochen (mindestens 400 Stunden).
Es gibt außerdem einen Einsatz in der Kinderversorgung über 120 Stunden, d.h. ca. 3 Wochen, sowie Einsätze in der psychiatrischen Versorgung und Wahleinsätze. Im 3. Ausbildungsjahr folgt ein weiterer Vertiefungseinsatz über 500 Stunden im Ausbildungsbetrieb. Der Vertiefungseinsatz schließt mit einer praktischen Prüfung ab.
In der praktischen Ausbildung wirst Du durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ausgebildet, begleitet und unterstützt. In den Praxiseinsätzen erwirbst Du alle wichtigen Kompetenzen der unterschiedlichen Pflegebereiche: der stationären Langzeitpflege, der stationären Akutpflege, der ambulanten Pflege oder der Pflege von Kindern.
Planungsbeispiel:
Die Planung des Ablaufs und die Koordination der Einsätze finden in der Pflegeschule in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb statt.
Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Orientierungseinsatz über 10 Wochen in Deinem Ausbildungsbetrieb. Dann folgen Praxiseinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege. Je nach dem zu welchem Bereich Dein Ausbildungsbetrieb gehört, hast Du dann also einen zweiten Einsatz in Deinem Vertiefungsbereich. Alle Einsätze dauern ca. 10 Wochen (mindestens 400 Stunden).
Es gibt außerdem einen Einsatz in der Kinderversorgung über 120 Stunden, d.h. ca. 3 Wochen, sowie Einsätze in der psychiatrischen Versorgung und Wahleinsätze. Im 3. Ausbildungsjahr folgt ein weiterer Vertiefungseinsatz über 500 Stunden im Ausbildungsbetrieb. Der Vertiefungseinsatz schließt mit einer praktischen Prüfung ab.
In der praktischen Ausbildung wirst Du durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ausgebildet, begleitet und unterstützt. In den Praxiseinsätzen erwirbst Du alle wichtigen Kompetenzen der unterschiedlichen Pflegebereiche: der stationären Langzeitpflege, der stationären Akutpflege, der ambulanten Pflege oder der Pflege von Kindern.
Planungsbeispiel:
Die Planung des Ablaufs und die Koordination der Einsätze finden in der Pflegeschule in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb statt.
Als Auszubildender bekommst Du eine Ausbildungsvergütung. Der Gesetzgeber sagt, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss (§ 19 (1) PflBG). Eine tarifliche Vereinbarung liegt aber noch nicht vor. Sobald eine Vereinbarung getroffen ist, findest Du die Infos dazu hier auf unserer Homepage.
Du bezahlst kein Schulgeld!
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