Bildung. Perspektive. Zukunft.

Sonstige Fördermöglichkeiten

GEZ-Gebühren

Von der Gebührenpflicht kann sich befreien lassen, wer BAföG, Arbeitslosengeld II ohne Zuschüsse, Sozialgeld ohne Zuschüsse oder Sozialhilfe bezieht. Dem Antrag bei der GEZ muss eine beglaubigte Kopie des amtlichen Bescheids über Sozialgeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beiliegen.

Telekom-Sozialtarif

Wer einen eigenen Telefonanschluss besitzt und einen Antrag auf Rundfunk/TV-Gebührenbefreiung gestellt hat, kann mit diesem im nächsten T-Punkt-Laden einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Man bekommt einen Nachlass von bis zu 6,94 € auf bestimmte Verbindungen. Wichtig: Für Komplettpakete wie Flatrates werden keine sozialen Vergünstigungen gewährt.

Kindergeld

Das staatliche Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder bis zur Vollendung ihres 18.Lebensjahres gezahlt. Wer in der Ausbildung steht, hat bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres Anspruch auf diese Leistung.

Kindergeldzuschlag

Er ist eine Ergänzung zum Kindergeld, die für Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Anträge nimmt die zuständige Familienkasse entgegen.

Erstattungen durch die Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Berufsstartern Fahrkosten und Bewerbungskosten zu Vorstellungsgesprächen. Wenn spezielle Arbeitskleidung oder eine bestimmte Arbeitsausrüstung erforderlich wird, kann ebenfalls ein Antrag auf Erstattung der Kosten gestellt werden. Wer bereits vorher eine eigene Wohnung besaß und aufgrund der Lehrstelle umziehen muss, erhält unterstützende Leistungen für die Umzugskosten. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass man bei der Arbeitsagentur als „Bewerber“ um eine Ausbildungsstelle« gemeldet ist.