Bildung. Perspektive. Zukunft.

Qualifizierungschancengesetz

(ehemals WeGebAU-Förderung)

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit, die das alte WeGebAU-Programm abgelöst und erweitert hat.

WER wird gefördert?
Neu ist, dass die Weiterbildungen nicht nur bei Geringqualifizierten und älteren Menschen gefördert werden, sondern auch bei allen Beschäftigten, die mitten im Job stehen. Die Arbeitgeber profitieren unabhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.

WAS wird gefördert?
Bevorzugt werden Erweiterungsqualifizierungen gefördert, die vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet sind, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Die Weiterbildungen in Berufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht, sind ebenso förderfähig. Die Weiterbildungen müssen einen Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden haben.
Wichtig: Weiterbildungen, zu denen ein Arbeitgeber aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist, können leider nicht gefördert werden.

Folgende Leistungen werden gefördert:

  • Lehrgangskosten
  • Ggf. Sonstigen Weiterbildungskosten
  • Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitgeber
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    Die Höhe die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75%
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Weiterbildungskosten erstattet. 50 % des anfallenden Arbeitsentgelts erhalten diese Unternehmen als Zuschuss
  • Unternehmen mit 250 bis 2499 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Weiterbildungskosten erstattet und erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 25 %
  • Unternehmen ab 2500 Mitarbeitern erhalten einen Zuschuss von 15 % zu den Weiterbildungskosten, bei einem vorliegenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung erhöht sich der Anteil auf 20 %. Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 25 % wird gewährt.
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    WICHTIG
    Unsere zertifizierten Ausbildungen erfüllen die Voraussetzung für das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU-Förderung).

    Mehr Informationen über die finanzielle Förderung einer beruflichen Qualifikation erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit: