Bildung. Perspektive. Zukunft.

Bildungszeit

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub). Hierbei ist entscheidend, dass der tatsächliche Arbeitsort im Land Bremen liegt, der Firmensitz darf sich auch außerhalb befinden.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Bildungszeit im Umfang von 10 Tagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Der Anspruch auf Bildungszeit wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit erworben. Dieser gesetzliche Anspruch kann für alle nach dem Bildungszeitgesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen genutzt werden. Die zur Verfügung stehende Bildungszeit kann komplett für eine Veranstaltung genommen werden oder auf mehrere kürzere Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet auch während dieser Zeit das Arbeitsentgelt regulär zu zahlen. Die Teilnahmegebühren und evtl. anfallende weitere Kosten sind vom Arbeitnehmer zu zahlen, ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber besteht nicht. Die Kosten für die Bildungsveranstaltung lassen sich jedoch ggf. steuerlich geltend machen: „Steuerersparnis“.

Gut zu wissen:

Der Anspruch auf Bildungszeit gilt auch für Auszubildende, Mini-Jobber oder Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. Beamte haben hingegen keinen Anspruch auf Bildungszeit, für sie gilt die Bremische Urlaubsverordnung.

Wie können Sie Bildungszeit nehmen?

1. Sie suchen sich eine unserer Bildungsveranstaltungen aus.
2. Sie beantragen bei Ihrem Arbeitgeber Bildungszeit für den Zeitraum der Bildungsveranstaltung. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
3. Nach Ende der Bildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Kann Bildungszeit auch für längere Bildungsveranstaltungen genommen werden?

Auch für Bildungsveranstaltungen die länger als 10 Tage dauern, wie z.B. unsere modularisierten Weiterbildungen, kann Bildungszeit genommen werden. Sie erhalten jedoch nur für max. 10 Tage Bildungszeit. Hierbei gelten jedoch bestimmte Bedingungen. Falls Sie innerhalb längerer Bildungsveranstaltungen Bildungszeit nehmen möchten, sprechen Sie uns gerne an!

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