Bildung.Perspektive. Zukunft.

WiN Weiterbildung in Niedersachsen

Niedersächsische Unternehmen können eine Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten direkt bei der NBank beantragen. Für individuelle Weiterbildungen von Mitarbeitern können niedersächsische Unternehmen eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln beantragen.

WER wird gefördert?

Es werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten unterstützt.

WAS wird gefördert?

Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie die Personalausgaben für die Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) werden gefördert. Die Laufzeit ist grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt (Ausnahmen im Einzelfall). Mit einem Zuschuss von bis zu 50 % werden Maßnahmen gefördert, die einen Kostenrahmen von mindestens 1000 Euro haben müssen.

WICHTIG

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder wie „Aufstiegs-BAFöG“ oder „WeGebAU“)

INFORMATIONEN

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie dabei, die Förderung zu beantragen: www.nbank.de