Verantwortliche Fachkraft nach §71.3 SGB XI
Wohnbereichs- / Gruppenleitung
Pflegefachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung als Fachkraft
Für die Leitung eines Pflegebereichs oder Pflegedienstes sind, neben der pflegefachlichen Kompetenz, weitere Fähigkeiten nötig. Die Leitungstätigkeit lässt sich nur zu einem Teil mit Fachwissen ausüben, wichtiger sind andere Kompetenzen, wie z.B. Führungskompetenzen. In der Pflege begegnen Ihnen als Führungskraft fast täglich Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt und Chancen, die sich nutzen lassen. Diese berufsbegleitende Weiterbildung qualifiziert Sie zur Leitung eines Pflegebereichs und entspricht den Anforderungen der Pflegeversicherung an die verantwortliche Fachkraft in der Pflege. Häufig wird diese Weiterbildung als Qualifizierung für Wohnbereichs- bzw. Stationsleitungen eingesetzt, aber auch eine Übernahme der Pflegedienstleitung ist in Einrichtungen, die dem SGB XI unterliegen möglich.
Unsere Leitungsweiterbildungen sind im Land Bremen staatlich anerkannt und werden gemäß der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung durchgeführt.
Im Verlauf von etwa einem Jahr besuchen Sie zwei Grundmodule und ein Fachmodul.
Die Weiterbildung findet als monatlicher Blockunterricht statt, das bedeutet Sie haben eine Woche Unterricht pro Monat. Die genauen Unterrichtstermine entnehmen Sie bitte der Kursübersicht. Diese finden Sie unten unter „Weitere Informationen“.
Fach- und Impulsvorträge, Kleingruppenarbeit, Diskussionen, Reflexions- und Feedbackeinheiten, kollegiale Beratung, Fallarbeit, Fachaustausch
Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Nach erfolgreich absolvierten Modulen erhalten Sie das Zertifikat als „Verantwortliche Fachkraft nach §71 Abs. 3 SGB XI“.
Max. 22 Personen
Beginn | Ort |
20.03.2025 | ibs Akademie Bremen |
Beginn | Ort |
08.09.2025 | ibs Akademie Bremen |
Fakten
Uhrzeit | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dauer | 460 Unterrichtsstunden |
Kosten | 4.390,00 € |
Ihr ibs-Ansprechpartner

Julian Huismann
Bereichsleitung
ibs Akademie Pflege
Telefon: +49421 491567-281