Mehr Altenpflegeausbildung durch Bremer Ausgleichsverfahren

Veröffentlicht am: 29. Juli 2015


Bundesweit fehlt es an Nachwuchs in der Altenpflege. Ein kürzlich für Bremen und Bremerhaven vorgelegtes Gutachten vom Zentrum für Sozialpolitik der Uni Bremen weist dramatische Zahlen aus: im Jahr 2025 werden mindestens 700 Fachkräfte fehlen. Für dieses von der Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel beauftragte Gutachten wurden alle Pflegeeinrichtungen in der Region nach ihrem Bedarf an ausgebildeten Fachkräften und ihren Ausbildungskapazitäten befragt, 80% der Einrichtungen haben sich beteiligt.

Ausgleichsverfahren soll die Ausbildungsbereitschaft erhöhen

Im Ergebnis zeigt sich: jährlich müssten mindestens 300 neue Altenpflegerinnen und Altenpfleger an den insgesamt fünf Schulen in Bremen und Bremerhaven ausgebildet werden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurde nun unter der Federführung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die Bremische Altenpflege-Ausgleichsverordnung verabschiedet. So sollen zukünftig 250 Erstauszubildende und 50 Umschüler pro Jahr in der Altenpflege ausgebildet werden. Das Schulgeld für die Erstauszubildenden wird – wie bislang ebenfalls praktiziert – vom Land Bremen gezahlt. Für Erwachsene, die die Altenpflegeausbildung als Umschulung absolvieren, gibt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Bildungsgutscheine über die Gesamtdauer von drei Jahren aus.

Herausforderung für Schulen und Einrichtungen

300 Altenpflegeschüler pro Jahr – eine Herausforderung für die Altenpflegeschulen, die damit mehrmals im Jahr einschulen müssten. Aber auch die Pflegeeinrichtungen, in denen der praktische Teil der Ausbildung absolviert wird, sind gefordert, ihre Ausbildungskapazitäten zu erweitern. Fakt ist, dass die für die Erstausbildung notwendigen 250 Praxisplätze in Bremen und Bremerhaven zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Das Ausgleichsverfahren soll die Ausbildungsbereitschaft der Träger zu erhöhen und regelt die Umverteilung der Kosten für die Ausbildungsvergütung.

Rückerstattung der Ausbildungsvergütung

Alle ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen mit Betriebssitz in Bremen und Bremerhaven sind bis zum 15. September 2015 aufgefordert, per Erhebungsbogen u.a. die Anzahl der Auszubildenden und deren Ausbildungsvergütung für das laufende Jahr zu melden. Das Prinzip ist einfach: alle Altenpflegeeinrichtungen – egal ob sie ausbilden oder nicht – zahlen ein. Die ausbildenden Betriebe bekommen die Ausbildungsvergütung erstattet. Nach einem festgelegten Berechnungsschlüssel erhalten die Pflegeeinrichtungen zum 30. November 2015 einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Umlage und der Rückerstattung der Ausbildungsentgelte.

Erhebungsverfahren und Umlagetopf

Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegeeinrichtungen ab 2016 jeweils zum 15. eines neuen Quartals (15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober) in den Umlagetopf einzahlen, um einen Monat später (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) zeitnah eine Rückerstattung der Ausbildungsvergütung zu erhalten. Ausgenommen sind hier allerdings die Hospize in Bremen und Bremerhaven.

Der Versand der Erhebungsbögen an die Pflegeeinrichtungen ist für Anfang August geplant. Die Altenpflegeschulen sind aufgefordert, den Pflegeeinrichtungen den notwendigen Schulplatz für die Auszubildenden zu bestätigen. Die Bremische Altenpflegeausgleichsverordnung soll regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Informationen
Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel

Mehr zur Altenpflegeausbildung beim ibs

 

Copyright © Juli 2015 ibs Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e.V. Verfasserin: M. Witte