Fachtag zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und NBA

Veröffentlicht am: 22. Februar 2016

„Neu ist nicht immer gleich besser“ war das Fazit von Dr. Heiner Friesacher. Rund 30 Leitungskräfte aus der Pflege waren Anfang Februar beim Fachtag der ibs Akademie. Gemeinsam mit dem Heimleiter Rolf Petrat referierte der Pflegewissenschaftler über die Veränderungen aus dem Pflegestärkungsgesetz II und beleuchtete die unterschiedlichen Perspektiven. Diejenigen, die gehofft hatten, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz „mehr Geld in das System gelangt“ wurden jedoch enttäuscht.

Was ist eigentlich neu am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff?

Die kurze und knappe Zusammenfassung von Heiner Friesacher:

– Kognitive und verhaltensbezogene Phänomene des Patienten sind mit eingeschlossen
– Die Abkehr von der „Scheingenauigkeit“ der Zeitmessung (BMG 2013:8)
– Das Kriterium „Selbständig handeln können/Abhängigkeit“
– Stärkere Ressourcenorientierung
– Bessere Begutachtung von Kindern
– Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade

Das Gesetz ist durch die stärkere Ressourcenorientierung und die erweiterte Perspektive auf Fähigkeiten und Handlungen des Patienten auf einem guten Weg. Doch aus der Messung von Fähigkeiten und Handlungen ergeben sich nicht per se bessere Unterstützungsbedarfe oder gar Leistungsansprüche als aus Zeitwerten. Überdies sind die Berechnungsverfahren sehr kompliziert: Die „Scheingenauigkeit der Zeitmessung“ wird ersetzt durch eine rechnerische „Scheingenauigkeit der Ermittlung von Pflegegraden“.

Auch kluge Konzepte laufen Gefahr den Status Quo fortzuschreiben, wenn politische und wissenschaftliche Interessen vermengt werden und die Rahmenbedingungen, unter denen Pflegeleistungen erbracht werden, gleich bleiben.

Mit der Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade ist nicht mehr Geld im System. Die Mittel werden nur anders verteilt. Heiner Friesacher kam zu dem Schluss, dass es letztlich um eine Veränderung der Rahmenbedingungen in der Pflege geht. Er ermunterte die Pflegenden, gemeinsam offensiv ihre Interessen zu vertreten.

Gewinner und Verlierer der Umstellung auf Pflegegrade

Rolf Petrat erläuterte und diskutierte die spannende Frage: Was bedeutet die Umwandlung in Pflegegrade nun konkret für die stationäre und ambulante Pflege? Für Ambulante Pflegedienste ergeben sich einige Chancen, denn künftig hat jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Der Pflegedienst kann hier auch mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten. Das Leistungsspektrum der Pflegedienste wird sich insofern erweitern.

Einige Chancen für ambulante Pflegedienste: 

– Verträge von „Altkunden“ erweitern
– ihre Angebote stärker individualisieren
– mehr Geld für Menschen mit herausforderndem Verhalten erhalten

Stationäre Pflege – Pflegesatzverhandlungen vor dem 30.9.2016

In der stationären Pflege führt die Umwandlung in Pflegegrade zu einer gerechteren Differenzierung der Bewohner und ab 2017 sind höhere Erträge möglich. Die besonderen Herausforderungen sieht Rolf Petrat hier besonders im Pflegestufen/-grad-Management. Gerade in der Übergangsphase ist eine genaue und vorausschauende Planung der Höherstufungen erforderlich.

Stichtag ist hier der 30. September 2016. Heime erhalten ab dem 01.01.2017 den gleichen Betrag wie am 30.09.2016. Es wird eine einrichtungsinterne private Zuzahlung eingeführt, das bedeutet: Je höher die Erträge der Pflegeversicherung, desto niedriger ist die private Zuzahlung. Daher sind Pflegesatzverhandlungen vor dem 30. September 2016 unbedingt anzuraten. Darüber hinaus ist unbedingt darauf zu achten, das vor diesem Termin die Entscheidungen über die Bescheidung gemäß § 45a SGB XI bei Bewohnern vorliegen.

Das Pflegestärkungsgesetz II fördert die Ambulantisierung – Bedeutung für stationäre Einrichtungen

1. Heimbewohner werden zunehmend schwerstpflegebedürftig und multimorbide sein
2. Zunahme von Bewohnern mit herausforderndem Verhalten
3. Verkürzung der Verweildauer, weil späterer Einzug in stationäre Einrichtungen

Trotzdem waren am Ende des Tages alle der Ansicht, gut auf die Herausforderungen des Pflegestärkungsgesetzes vorbereitet zu sein. Die Anforderungen zu kennen, ist der erste Schritt zu Bewältigung.

Copyright © Februar 2016 ibs Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V., Text: E. Lanwer-Eilers/M. Witte, Fotos: E. Lanwer-Eilers