GVP: Berater*in für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Qualifizierung gemäß § 132g SGB V
Pflegefachkräfte, Heilerziehungspflege, Heilpädagogen, Erzieher*innen. Berufserfahrung: 3 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre mit einem Umfang von min. einer halben Stelle.
Nutzen für Patienten und Bewohner*innen
Der demografische Wandel sorgt für eine immer älter werdende Bevölkerung, die pflegerische und betreuende Angebote in Anspruch nimmt. Zugleich sind die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase deutlich gewachsen. Nicht immer sind diese Möglichkeiten jedoch mit den Wünschen und Vorstellungen der Patienten in Einklang zu bringen. Besonders, wenn ein Patient sich eine bestimmte Behandlung wünscht, sollte dies bereits frühzeitig festgelegt werden. Häufig sind sich Bewohner*innen und Patienten jedoch nicht im Klaren, welche medizinisch-pflegerischen Möglichkeiten es gibt oder welche Regelungen bereits vorab getroffen werden können, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Patienten in der letzten Lebensphase umgesetzt werden.
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit für Patienten und Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Beratung zur Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase in Anspruch zu nehmen. Dies ist in § 132g SGB V geregelt.
Nutzen für Pflegeeinrichtungen
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können diese Beratung zur Vorsorgeplanung in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Ziel ist es den Bewohnern und Patienten eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung, die deren Bedürfnissen und individuellen Wünschen entspricht, anzubieten. Hierzu ist der Einsatz qualifizierter Berater*innen vorgeschrieben. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
Bei Einsatz qualifizierter Berater*innen können die erbrachten Beratungsleistungen durch die Pflegeeinrichtung gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden.
Näheres dazu regelt die Vereinbarung nach §132g Abs. 3 SGB V des GKV-Spitzenverbandes, siehe hier.
Dauer: 48 Stunden.
Dauer: 12 Stunden.
Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des Praxisteil 1 ein Zwischenzeugnis zur Vorlage bei den Kostenträgern.
Nach Abschluss der sieben Beratungsprozesse und Vorlage der Dokumentation erhalten die Teilnehmenden das endgültige Zertifikat.
Impulsvortrag, Gruppenarbeit, Rollenspiel, kollegiale Beratung.
Die Teilnehmenden:
- Erweitern ihr Wissen bzgl. den rechtlichen und medizinisch-pflegerischen Rahmenbedingungen in der letzten Lebensphase
- Erlernen die Grundlagen einer qualifizierten Beratung
- Erproben und erweitern ihre Beratungskompetenzen in simulierten Beratungen untereinander und in begleiteten Beratungsgesprächen
- Reflektieren ihre eigene Haltung in der Beratung und gegenüber Klienten.
Nach Kursabschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Das Zertifikat ist den Kostenträgern vorzulegen.
Max. 20 Teilnehmer*innen.
Beginn | Ort |
28.02.2025 | ibs Akademie Bremen |
Fakten
Uhrzeit | 09:00 – 16:00 Uhr |
Dauer | 48 Unterrichtsstunden, zzgl. Praxisanteile |
Kosten | 1.890,00 Euro |
Ihr ibs-Ansprechpartner
Julian Huismann
Bereichsleitung
ibs Akademie Pflege
Telefon: +49421 491567-281