Arbeitsrecht für die Praxisanleitung
Jährliche berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleitungen
Diese Veranstaltung ist ausgebucht
Pflegefachkräfte, die als Praxisanleitung arbeiten
Dieses Kursangebot richtet sich an Praxisanleiter*innen in Pflegeeinrichtungen und alle, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Auszubildende, Praktikanten oder neue Mitarbeitende in der Praxis anleiten und begleiten.
Seit dem Jahr 2020 besteht auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung (PflAPrV) für Praxisanleitende die Verpflichtung einer jährlichen 24-stündigen berufspädagogischen Pflichtfortbildung.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtliche Aspekte bei der Dienstplanung (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Kündigungen und Abmahnungen (was darf der/die PA?)
- Probezeit
- Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Azubis
- Nebentätigkeiten von Auszubildenden
Impulsvortrag, Einzel- / Gruppenarbeiten, Selbstreflexion
Die Teilnehmenden
- Wissen, welche rechtlichen Regelungen bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen sind,
- Kennen die wichtigsten Regelungen zu Nebentätigkeiten, Probezeit, Abmahnungen und Kündigungen,
- Wissen, welche Rechte und Pflichte Auszubildende und Ausbildungsbetrieb haben.
Nach der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
Max. 20 Personen
Beginn | Ort |
23.10.2024 | ibs Akademie Pflege / Bremen |
Fakten
Uhrzeit | 09.00-16.00 Uhr |
Dauer | 8 Unterrichtsstunden |
Kosten | 135,00 Euro |
Ihre ibs-Ansprechpartnerin
Jutta Riedel
Verwaltung
ibs Akademie
Telefon: +49421 491567-280