Bildung. Perspektive. Zukunft.

Bremer Weiterbildungsscheck

Diese Fördermöglichkeit steht momentan nicht mehr zur Verfügung. Wir werden diesen Hinweis aktualisieren, sobald sich diesbezüglich etwas ändert.

 

Der Bremer Bildungs- oder Weiterbildungsscheck ist gefördert vom europäischen Sozialfonds (ESF). Mit ihm können Sie einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung beantragen.

WER wird gefördert?

Es werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Besonders interessant ist diese Finanzierung beruflicher Qualifizierung für Arbeitgeber, denn sie können die Fortbildungen von bis zu vier Mitarbeitern darüber fördern lassen. Und wenn es sich um un- bzw. angelernte Beschäftigte handelt, sogar bis zu 10 Personen. Das betrifft Bremer Unternehmen mit maximal bis zu 50 Mitarbeitern. Der Weiterbildungsscheck kann sowohl für den Beschäftigten als auch für den Betriebsinhaber gelten.

Seit 2015 können sich auch Beschäftigte um die finanzielle Förderung ihrer Qualifikationspläne bemühen. Ihr Einkommen darf 20.000 € (Einzelpersonen) bzw. 40.000 € (Ehepartner) nicht übersteigen.

Seit 2015 können auch Arbeitslose in den Genuss des Bildungsschecks kommen. Eine etwaige berufliche Qualifizierung darf allerdings nicht mit Mitteln des SGB II oder SGB III gefördert werden können. Auch Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Ausbildung im Ausland absolviert haben, können vom Bremer Bildungsscheck profitieren.

WAS wird gefördert?

Es können Zuschüsse zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten) in Anspruch genommen werden.

WICHTIG

Ob Sie förderungsberechtigt sind, klären Sie bitte unbedingt in einer individuellen Beratung vorab. Bitte wenden Sie sich VOR der Anmeldung mit dem Original-Weiterbildungsscheck an uns, wenn Sie bzw. Ihr Arbeitgeber eine Förderung mit Weiterbildungsscheck planen oder erhalten haben.

Wichtig ist, dass

  • die Qualifizierungsmaßnahme noch nicht begonnen hat,
  • der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
  • die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

INFORMATIONEN

  • Arbeitnehmerkammer Bremen (Beratung und Ausgabestelle des Bremer Bildungsschecks seit 2015): www.arbeitnehmerkammer.de
  • Bildungsscheck des Landes Bremen: www.bremen.de
  • Übersicht der Beratungsmöglichkeiten zur beruflichen Bildung in Bremen: www.bremen.de