Bildung. Perspektive. Zukunft.

FAQ Pflegefachfrau / Pflegefachmann

- Die Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss oder der erweiterte Berufsbildungsreife bzw. der erweiterte Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare mindestens 10jährige abgeschlossene Schulbildung

- Möglich ist auch der Zugang über einen Hauptschulabschluss in Kombination mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer abgeschlossenen Pflegeassistenz-/ Altenpflegehilfe- oder Krankenpflegehilfeausbildung
- Die Ausbildung befähigt Dich in vielen unterschiedlichen Pflegebereichen zu arbeiten: z.B. im Krankenhaus, in Altenpflegeeinrichtungen, im ambulanten Dienst, in der ambulanten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, in der psychiatrischen Pflege, im Hospiz und weiteren Bereichen
- Die Ausbildung ist in Theoriephasen und Praxisphasen gegliedert. Die Praxisphasen finden in Deinem Ausbildungsbetrieb oder in anderen Pflegesettings statt. Du lernst die Bereiche der stationären Langzeitpflege, der stationären Akutpflege, der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der psychiatrischen Pflege kennen. Die Pflegeschule organisiert und koordiniert die Praxiseinsätze.
- Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung zur staatlichen Anerkennung statt. Die Prüfung besteht aus den 3 Teilen schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. Im schriftlichen Prüfungsteil werden 3 Examensklausuren in festgelegten Kompetenzbereichen geschrieben.

- Am Ende des 2.Ausbildungsjahres gibt es zudem eine Zwischenprüfung.
- Die Inhalte der Ausbildung sind in einem bundeseinheitlichen Rahmenplan festgelegt. Unsere Schulen in Achim und Osterholz-Scharmbeck haben daraus ein schulinternes Curriculum erstellt. Unsere Schule in Bremen nutzt das Curriculum des Landes Bremen. Hier finden Sie den Rahmenplan des Bundes und hier den des Landes Bremen.
- Ja, zum Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Zwischenprüfung dient der Lernstandermittlung und der Einschätzung der Leistung.
- Mit der Wahl Deines Ausbildungsbetriebs legst Du Dich für einen Vertiefungsbereich fest. Wenn Du eine stationäre Akutpflegeeinrichtung als Ausbildungsbetrieb gewählt hast, wirst Du auch dort Deinen Vertiefungseinsatz machen. Das Gleiche gilt natürlich auch für stationäre Langzeitpflege oder die ambulante Pflege.

- Das Vertiefungsgebiet steht auch auf Deinem Abschlusszeugnis: Pflegefachfrau /Pflegefachmann – Vertiefungsgebiet „ambulante Pflege“.

- Vertiefung ist aber nicht die „Spezialisierung“ auf eine Altersgruppe mit dem gesonderten Ausbildungsabschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“

- Als Pflegefachfrau /Pflegefachmann darfst Du in allen Pflegesettings arbeiten!
- Der Begriff kommt von „generalisieren“ und bedeutet „verallgemeinern“. Die generalistische Pflegeausbildung ist als eine „allgemeine“ Pflegeausbildung für alle Bereiche der Pflege und Menschen aller Altersstufen.
- Auszubildende bekommen eine Ausbildungsvergütung.
- Im Pflegeberufegesetz § 19 (1) steht, dass der Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung bezahlt. - Schulgeld muss nicht bezahlt werden. Je nach angewandtem Tarif erhalten Auszubildende eine Vergütung von circa 1.090 EUR im 1. Lehrjahr, 1.252 EUR im 2. Lehrjahr und 1.353 EUR im 3. Lehrjahr. (Quelle: Pflegeausbildung.net)
- Das Pflegeberufegesetz sieht eine Verkürzungsmöglichkeit vor. An unseren Schulen in Achim und Osterholz-Scharmbeck kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn bestimmte Ausbildungen (oder Teile von Ausbildungen) erfolgreich abgeschlossen wurden. Dazu gehören Pflegeassistent/-in, Medizinische Fachangestellte/-r, Notfallsantitäter/-in Weitere Informationen finden Sie hier.
- Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du die Möglichkeit nach dem zweiten Ausbildungsjahr zu wählen, ob Du in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege einen gesonderten Berufsabschluss machen willst. Du „spezialisierst“ Dich dann ausschließlich für die von Dir gewählte Altersgruppe.
- Nein! Die Abschlüsse werden auch weiterhin als Fachkraftabschlüsse anerkannt.
- Hier findet man alle wichtigen Gesetze: Pflegeberufegesetz
- Ein Ausbildungsbetrieb muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen: Es muss eine Kooperation mit einer Pflegeschule bestehen oder der Betrieb ist selber Träger einer Pflegeschule. Der Ausbildungsbetrieb muss eine ausreichende und qualifizierte Praxisanleitung gewährleisten sowie einen Ausbildungsplan erstellen.

- Der Ausbildungsbetrieb muss seine geplanten Ausbildungsplätze der zuständigen Behörde melden und unterliegt wie alle anderen Pflegeeinrichtungen auch der Mitteilungspflichten im Verfahren zur Erhebung der Umlage/des Ausbildungsfonds.